Die Honorare für selbstständige Restaurator:innen sind zwar frei verhandelbar, dennoch ist es wichtig, alle beteiligten Parteien dafür zu sensibilisieren, wie ein angemessener Honoraransatz berechnet wird, um faire Beschäftigungsbedingungen und die von der Berufsethik geforderte Arbeitsqualität zu ermöglichen.
Die Berechnung eines Honoraransatzes sollte alle laufenden Ausgaben berücksichtigen. Dazu gehören u.a. die Miete für das Atelier, die Kosten für Ausstattung und Werkzeuge, Fahrzeugkosten, Berufsschutz-, Berufshaftpflicht- und Unfallversicherung, Altersvorsorge und Weiterbildung. Ausserdem müssen Ausfallzeiten wegen Krankheit und mögliche Schwankungen in der Auftragslage berücksichtigt werden. Weiter, dürfen faire Löhne und Anstellungsverhältnisse für Mitarbeiter:innen nicht zugunsten eines niedrigeren Honoraransatzes beeinträchtigt werden.
Als Faustregel für einen nachhaltig kalkulierten Honoraransatz gilt, dass er das Drei- bis Vierfache des Bruttostundenlohns betragen sollte, den man für eine vergleichbare Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis bei einer öffentlichen Einrichtung in der jeweiligen Region erhält. Auf diese Weise können selbstständig Tätige ein nachhaltiges Einkommen und eine gesicherte Altersvorsorge erzielen und den Beruf der Konservierung-Restaurierung für die nächste Generation stärken.