SKR Mitgliedschaft
Der SKR nimmt als Mitglieder aktive Berufsleute aus dem Bereich Konservierung-Restaurierung auf, die über eine Ausbildung auf Master-Niveau oder über eine gleichwertige anerkannte Ausbildung verfügen. Berufsleute mit einem Bachelor in Konservierung können Mitglieder mit beschränktem Stimmrecht werden.
Berufsleute, die ihre Tätigkeit als Konservator:in-Restaurator:in im Ausland ausüben oder durch ihre Berufstätigkeit die Verbandsziele fördern, können als korrespondierende Mitglieder mit beratender Stimme beitreten.
Der SKR nimmt auch Studierende in Ausbildung auf (Konservierung-Restaurierung, Bachelor und Master). Sie haben beratende Stimme.
Der Beitritt zum SKR ist mit der Leistung einer Jahresgebühr zur Förderung der Aktivitäten des SKR verbunden.
Die Mitgliedschaft hat viel zu bieten:
- Anschlussmöglichkeit an die Verbandspensionskasse
- Kostenfreie Teilnahme zur Jahresveranstaltung des SKR
- Ermässigungen für viele Weiterbildungs-Workshops im In- und Ausland
- Aufnahme ins online Mitgliederverzeichnis
- Erhalt der internen Verbandsnachrichten und Zugang zum Mitgliederbereich auf der Website des SKR
Arten der Mitgliedschaft
Aufnahmebedingungen
Konservator/in Restaurator/in SKR ® können Personen werden, die über einen vom SKR oder von der E.C.C.O. anerkannten Hochschulabschluss oder über eine gleichwertige Ausbildung in Konservierung-Restaurierung verfügen. (European Qualification Framework EQF Level 7)
Aufnahmebedingungen
Mitarbeiter:in in Konservierung SKR können Personen werden, die einen Abschluss „Bachelor of Arts in Conservation" einer vom „European Network for Conservation-Restoration Education" (ENCoRE), von E.C.C.O. bzw. deren Mitgliederverbände anerkannten Hochschule vorweisen können. (EQF Level 6)
Aufnahmebedingungen
Mitglieder in Ausbildung können Personen werden, die sich in einer von ENCoRE, E.C.C.O. bzw. deren Mitgliederverbänden anerkannten Ausbildung an einer Hochschule oder in einem Praktikum als Vorbereitung dazu befinden. Wer nach Abschluss der anerkannten Ausbildung nicht die Aufnahme als Konservator:in-Restaurator:in SKR oder als Mitarbeiter:in in Konservierung SKR beantragt und als solcher aufgenommen wird, verliert die Mitgliedschaft.
Aufnahmebedingungen
Korrespondierende Mitglieder können werden: Wer hauptberuflich im Ausland als Konservator:in-Restaurator:in tätig ist und den Kriterien für den Konservator-Restaurator SKR entspricht. Wer durch seine berufliche Tätigkeit zur Förderung der Vereinsziele beitragen kann und am Kontakt mit dem Verein interessiert ist.
Institutionen, welche korrespondierende Mitglieder des SKRs sind, können jeweils eine Person zum Preis für SKR Mitglieder an Veranstaltungen teilnehmen lassen. Für weitere Teilnehmer der Institution gelten die Konditionen für Nichtmitglieder.
Wer als Konservator:in-Restaurator:in in der Schweiz tätig ist, kann nicht korrespondierendes Mitglied werden.